top of page
Pastor

WEIHESAKRAMENT

Das Weihesakrament hat seinen Ursprung in der Berufung der zwölf Apostel durch Jesus selbst:

 

Und er setzte zwölf ein, die er bei sich haben und die er dann aussenden wollte, damit sie predigten. (Mk 3,14)

 

Auch nach der Zeit Jesu ist in mehreren Schriften des Neuen Testaments bezeugt, dass die Apostel bewährte Christen durch Gebet und Handauflegung mit der Aufgabe der Gemeindeleitung und des diakonalen Dienstes betraut haben:

 

„In jeder Gemeinde bestellten sie durch Handauflegung Älteste und empfahlen sie mit Gebet und Fasten dem Herrn, an den sie nun glaubten.“ (Apg 14,23)

 

In der heutigen Ordnung umfasst das Sakrament drei eigenständige Weihestufen:
das Episkopat (die Bischofsweihe), das Presbyterat (die Priesterweihe) und das Diakonat (die Diakonatsweihe).
Das Weihesakrament ist ein unverlierbares Zeichen.

Das äußere Zeichen der Weihe ist die Handauflegung des Bischofs, während er das feierliche Weihegebet spricht. Damit erbittet er den Heiligen Geist für den Weihekandidaten.

Warum können nur Männer geweiht werden?

 

„Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.“ – so heißt es im Codex Iuris Canonici (Can. 1024).

 

Die Weihe einer Frau wäre somit nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig. Dafür gibt es mehrere Gründe. Der wichtigste ist, dass Jesus selbst dieses Sakrament eingesetzt und nur Männer zu Aposteln berufen hat.
 

Die Kirche weiß sich daran gebunden. Sie versteht sich als Dienerin der durch Christus empfangenen Wahrheit und fühlt sich verpflichtet, das, was er vorgegeben hat, unverfälscht und ungekürzt zu bewahren.
 

Ein weiterer Grund liegt in der beständigen Lehre der Kirche, die stets daran festgehalten hat, dass nur die Zulassung von Männern zum Priesteramt in Übereinstimmung mit Gottes Plan für seine Kirche steht.
 

Wenn Sie sich zu einem geweihten Leben berufen fühlen oder sich für diesen Weg interessieren, wenden Sie sich an Ihren Pfarrer oder an einen Seelsorger Ihres Vertrauens, um ein erstes Gespräch zu führen.

PFARRVERBAND PULKAUTAL

Kanzlei im Pfarrhof Haugsdorf

2054 Haugsdorf, Laaerstraße 17

Mo, Di, Do, Fr | 8 - 11.30 Uhr

© Pfarrverband Pulkautal | Gestaltung: schnurstracks.at

bottom of page