
FIRMUNG
Die Firmung ist – wie einst an Pfingsten – das Sakrament, in dem uns der Heilige Geist in Fülle geschenkt wird.
Was in der Taufe grundgelegt wurde, wird in der Firmung gestärkt: Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft, die uns sagen lässt: „Abba, Vater!“ (Röm 8,15)
Sie vereint uns inniger mit Christus, vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes, verbindet uns vollkommener mit der Kirche und schenkt uns eine besondere Kraft, im Glauben zu leben und das Evangelium Jesu Christi zu bezeugen.
So werden wir beauftragt, lebendige Glieder der Kirche zu sein. Der Heilige Geist gibt uns die Kraft, diesem Auftrag gerecht zu werden.
Wer firmt?
Als Nachfolger der Apostel sind die Bischöfe die ursprünglichen und eigentlichen Spender des Firmsakraments.
Sie können jedoch auch Priester mit der Spendung des Sakraments beauftragen.
Im Jahr 2025 wird Prof. Pater Dr. Karl Wallner bei uns die Firmung spenden.
Wo wird gefirmt?
Die Firmung wird in einer heiligen Messfeier gespendet.
Im Jahr 2026 findet die Firmfeier am 07. Juni um 10:00 Uhr in Hadres statt.
Wie wird gefirmt?
In Anlehnung an die Geistesgaben, die der Prophet Jesaja im Alten Testament für den Messias ankündigt, erbittet der Bischof die siebenfache Entfaltung des Heiligen Geistes:
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ein hörendes Herz und Klugheit im Gebrauch der eigenen Möglichkeiten (Weisheit)
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die Gabe der Unterscheidung zwischen Gut und Böse (Einsicht)
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ein Planen, das Gott mit einbezieht (Rat)
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richtiges Denken, das im Herzen beginnt und zu Anteilnahme führt (Erkenntnis)
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Kraft, das als richtig Erkannte umzusetzen (Stärke)
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Rückbindung an Gott als Grundhaltung (Gottesfurcht)
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Vertiefung in Gebet und Gottesdienst (Frömmigkeit)
Der Bischof breitet die Hände über die Firmbewerber:innen aus, salbt sie anschließend mit Chrisam und spricht den Friedensgruß.
Das Salböl ist ein in der Bibel bezeugtes Zeichen der Geistmitteilung.
Wie einst Könige von Propheten gesalbt wurden, um für ihre Aufgabe gestärkt zu werden, so stärkt der Heilige Geist auch die Gefirmten.
Der wohlriechende Chrisam, ein mit kostbaren Duftstoffen versetztes Öl, verweist auf die Gleichgestaltung der Firmbewerber:innen mit Christus und befähigt sie, unter den Menschen „Christi Wohlgeruch“ zu sein (2 Kor 2,15).
In welchem Alter wird gefirmt?
In der Erzdiözese Wien muss man im Jahr der Firmung das 14. Lebensjahr vollenden oder bereits älter sein.
Welche Aufgaben haben Eltern, Patinnen, Paten und die Gemeinde?
Die Eltern sind und bleiben die ersten und wichtigsten Glaubenszeugen ihrer Kinder.
Die Paten bekunden mit der Übernahme ihres Amtes die Bereitschaft, den Weg des Lebens und Glaubens des Firmbewerbers oder der Firmbewerberin zu begleiten.
Voraussetzungen für das Patenamt:
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Empfang von Taufe, Firmung und Eucharistie
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uneingeschränkte Zugehörigkeit zur katholischen Kirche
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Vollendung des 16. Lebensjahres
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persönliche Reife und Bereitschaft zur Begleitung im Glauben
Um die Verbindung zur Taufe zu unterstreichen, können Taufpaten auch Firmpaten sein.
Ist keine geeignete Person vorhanden, kann die Firmung auch ohne Paten empfangen werden.
Die Gemeinde unterstützt Eltern, Paten und Jugendliche in der Firmvorbereitung, besonders durch die Firmbegleiter:innen.
Wie melde ich mich zur Firmung an?
Jugendliche, von denen Kontaktdaten vorliegen, erhalten automatisch eine Einladung zur Firmvorbereitung, wenn sie im Jahr der Firmung das 14. Lebensjahr vollenden.
In den Neuen Mittelschulen Haugsdorf und Hadres erfolgt die Einladung im Religionsunterricht.
Wer keine Einladung erhalten hat oder bereits erwachsen ist, kann sich jederzeit in der Pfarrkanzlei informieren.
Die Firmvorbereitung beginnt im Herbst und dauert bis zur Firmung im folgenden Jahr.
Sie umfasst verpflichtende Treffen und Gottesdienste, deren Umfang im Herbst bekannt gegeben wird.
Die Teilnahme an dieser Vorbereitung ist Voraussetzung für den Empfang der Firmung.
